Band 1
Lars Markert, "Streitschlichtungsklauseln in Investitionsschutzabkommen" Bd. 1, 2010, 351 Seiten
Die Absicherung von Direktinvestitionen im Ausland erfolgt heutzutage in erster Linie über völkerrechtliche Investitionsschutzabkommen und die in ihnen enthaltene Befugnis des Investors, seine Rechte in einem internationalen Schiedsverfahren gegen den ausländischen Gaststaat der Investition durchzusetzen. Das Buch erläutert erstmals detailliert und systematisch Anwendungsbereich und Rechtswirkung von Streitschlichtungsklauseln in Investitionsschutzabkommen. Dabei wird aufgezeigt, wie diese Klauseln Grundlage aber auch Grenzen der Befugnis, ein Investor-Staat-Schiedsverfahrens einzuleiten, darstellen. Die im Buch vorgenommene Differenzierung von Zuständigkeit (jurisdiction) und Zulässigkeit (admissibility) in Investitionsschiedsverfahren ermöglicht es, Streitschlichtungsklauseln erstmalig in ein dogmatisch stimmiges und zugleich praxisnahes Gesamtkonzept einzubetten. Dieses lässt sich auch auf das im Investitionsrecht höchst strittige Zusammenspiel von Streitschlichtungs- und Meistbegünstigungsklauseln übertragen, dem am Ende des Buches ein eigenes Kapitel gewidmet ist. Der Autor ist Rechtsanwalt in einer renommierten Wirtschaftskanzlei und publiziert und berät regelmäßig zu Fragen des Investitionsschutzes.
Band 2
Marc Bungenberg, Joern Griebel, Steffen Hindelang, "Internationaler Investitionsschutz und Europarecht" Bd. 2, 2010, 292 Seiten
Mit dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages betritt ein neuer, bedeutender Akteur das Politik- und Regelungsfeld für ausländische Direktinvestitionen. Mit der neuen Kompetenz auch zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge auf dem Gebiet ausländischer Direktinvestitionen in Art. 207 AEUV erfährt die Europäische Union nicht nur eine signifikante Erweiterung ihrer Gemeinsamen Handelspolitik ("GHP"). Sie wird auch vor nicht zu unterschätzende Herausforderungen gestellt. Dieser aus dem Tübinger Workshop zum Internationalen Investitionsrecht und Europarecht hervorgegangene Tagungsband widmet sich den zahlreichen mit der Übertragung der ausschließlichen Kompetenz für ausländische Direktinvestitionen von den Mitgliedstaaten auf die EU einhergehenden Fragen, die gleichermaßen für das Internationale Investitionsrecht wie das Europarecht relevant sind.
Band 3
Markus Perkams, "Internationale Investitionsschutzabkommen im Spannungsfeld zwischen effektivem Investitionsschutz und staatlichem Gemeinwohl" Bd. 3, 2011, 427 Seiten
Gegenstand der Arbeit ist das Spannungsfeld zwischen Investitionsschutzabkommen und staatlichem Gemeinwohl. Die Thematik hat in den letzten 15 Jahren weltweit für erhitzte Diskussionen, teilweise gewalttätige Proteste und tiefgreifende Verunsicherungen gesorgt. Dass das Spannungsfeld trotz dieses vergleichsweise langen Zeitraums nichts an Brisanz verloren hat, zeigt das jüngst vom schwedischen Energiekonzern Vattenfall gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengte ICSID-Verfahren um das Kohlekraftwerk Moorburg bei Hamburg. Das Werk untersucht das Spannungsfeld exemplarisch am Beispiel des Tatbestands der indirekten Enteignung und seiner Abgrenzung zu nicht-entschädigungspflichtigen Regulierungen. Zur Bestimmung des Tatbestands wird im Rahmen der Vertragsauslegung nach den Regeln der Wiener Vertragsrechtskonvention ein Rechtsvergleich zwischen dem US-amerikanischen, dem deutschen Recht und dem Recht der EU sowie den regionalen Menschenrechtskonventionen, insbesondere der EMRK, vorgenommen. Dieser Rechtsvergleich bildet die Grundlage für die Bestimmung allgemeiner Rechtsprinzipien (Art. 38 (c) StIGH), die dann ihrerseits bei der Auslegung der Enteignungstatbestände der Investitionsschutzabkommen angewandt werden können. Die damit vorgenommene Untersuchung des Spannungsfelds versteht sich als juristische Aufarbeitung der gegenwärtigen Rechtslage und leistet durch die Aufarbeitung der Rechtslage einen Beitrag zu einem besseren Verständnis des Rechtsgebiets, einer Verobjektivierung der Diskussion um seine Vor- und Nachteile und damit auch zu seiner zukünftigen Entwicklung.
Band 4
Luca Schicho, "State Entities in International Investment Law" Bd. 4, 2012, 249 Seiten
Internationale Schiedsgerichte sind immer öfter mit Fällen konfrontiert, in denen ausländische Investoren durch die Handlungen staatsnaher Entitäten mit eigenständiger Rechtspersönlichkeit geschädigt wurden. Das Werk diskutiert die Zurechnung der Handlungen solcher Entitäten im internationalen Investitionsschutzrecht. Ihre Handlungen sind, im Gegensatz zu den Handlungen von Staatsorganen dem Staat, nicht automatisch zurechenbar, sondern nur sofern sich dies aus bestimmten Zurechnungsregeln ergibt. Der Autor analysiert diese Zurechnungsregeln nach allgemeinem Völkerrecht anhand der Articles on State Responsibility der International Law Commission (ILC). Die Entscheidungspraxis wird im Hinblick auf die Anwendung der in den ILC Articles enthaltenen Bestimmungen untersucht. Bislang ist die diesbezügliche Praxis der Schiedsgerichte nicht einheitlich, insbesondere wird häufig nicht ausreichend zwischen verschiedenen Zurechnungsbestimmungen differenziert. Abschließend plädiert der Autor für eine strikte Differenzierung zwischen den verschiedenen Bestimmungen in Anlehnung an die ILC Articles.
Band 5
Tillmann Rudolf Braun, "Ausprägungen der Globalisierung: Der Investor als partielles Subjekt im Internationalen Investitionsrecht" Bd. 5, 2012, 354 Seiten
Zur Beilegung von Konflikten zwischen Investoren und Staaten hat sich mit dem Internationalen Investitionsrecht eine eigenständige Säule völkerrechtlicher Einhegungen ökonomischer Globalisierungsprozesse entwickelt. Vor diesem Hintergrund setzt sich die Studie mit der Frage auseinander, welche völkerrechtliche Stellung der Investor durch die über 2800 bilateralen Investitionsschutzverträge, weiteren 300 regionalen Investitionsabkommen sowie Investor-Staat Schiedsverfahren erlangt hat. Die Untersuchung arbeitet die Qualität der dem Investor ermöglichten Rechte wie auch deren Grenzen heraus, sie ordnet das Paradigma einer Aufwertung des Investors zum partiellen Völkerrechtssubjekt in den völkerrechtlichen Entwicklungsprozess ein und formuliert die möglichen Konsequenzen: Für den Investor, für die Staaten wie für das moderne Völkerrecht. Der Autor ist im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin, tätig; er war Fellow from Government an der New York University School of Law, New York, und ist Lehrbeauftragter der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Universität Köln.
Band 6
Andrea Schernbeck, "Der Fair and Equitable Treatment Standard in internationalen Investitionsschutzabkommen" Bd. 6, 2013, 166 Seiten
Der Fair and Equitable Treatment Standard (FETS) ist in nahezu allen modernen Investitionsschutzabkommen enthalten. Er ist der mit Abstand am häufigsten durch Investoren in Investor-Staat-Schiedsverfahren geltend gemachte Schutzstandard. Die FET-Klauseln sind jedoch so offen formuliert, dass sie keinen Rückschluss auf den normativen Inhalt zulassen. Dies hat in der Vergangenheit zu erheblicher Unsicherheit über Inhalt und Grenzen des FETS geführt. Die Autorin untersucht und systematisiert umfassend den normativen Inhalt der FET-Bestimmungen. Sie analysiert die umfängliche Schiedsrechtsprechung und arbeitet die entscheidenden Kriterien heraus. Besonderes Augenmerk gilt der "protection of legitimate expectations", dem praktisch wichtigsten Tatbestand, dessen Voraussetzungen und Grenzen sie intensiv behandelt. Das Werk leistet mit der detaillierten Ausarbeitung von Beurteilungsmaßstäben einen wesentlichen Beitrag zur Klärung des normativen Inhalts dieses Standards.
Band 7
Marc Bungenberg, August Reinisch, Christian Tietje, "EU and Investment Agreements" Bd. 7, 2013, 200 Seiten
Die Übertragung der Kompetenzen im Bereich der ausländischen Direktinvestitionen mit dem Lissabonner Vertrag von den Mitgliedstaaten auf die EU eröffnet Möglichkeiten für ein kohärenteres unionales Handeln in der internationalen Investitionsschutzpolitik. Allerdings sind noch immer wichtige mit diesem Kompetenztransfer entstandene Fragen unbeantwortet. Sie werden in diesem Band von führenden Autoren aus Wissenschaft und Praxis behandelt. Die Ausgestaltung von Streitschlichtungsverfahren in zukünftigen Investitionsschutzabkommen wird ebenso untersucht wie die Rolle der Mitgliedstaaten bei deren Verhandlung und Abschluss. Besondere Berücksichtigung finden die laufenden Verhandlungen mit Kanada und die anstehenden mit China. Auch die Auswirkungen der Kompetenzübertragung auf bestehende Investitionsschutzversicherungssysteme und die Überlegung, ob die Notwendigkeit der Schaffung eines europäischen Versicherungssystems besteht, werden in Einzelbeiträgen dieses Bandes untersucht.
Band 8
Florian Franke, "Der personelle Anwendungsbereich des internationalen Investitionsschutzrechts" Bd. 8, 2013, 331 Seiten
Heutzutage spannen circa 3.000 Investitionsschutzabkommen ein dichtes Netz aus hauptsächlich bilateralen Verbindungen um den Erdball. Für effektiven Rechtsschutz ihrer Auslandsinvestitionen sind Investoren auf die Anwendbarkeit eines dieser Abkommen angewiesen. Die Arbeit liefert erstmals eine detaillierte und systematische Kartographierung der personellen Anwendbarkeit von Investitionsschutzabkommen. Dazu wurden die Bestimmungen von mehr als 1200 Abkommen akribisch ausgewertet und kategorisiert. Aufbauend auf einer umfangreichen Untersuchung der völkerrechtlichen Regeln zur Wirksamkeit einer Staatsangehörigkeit, besonders im Rahmen der Ausübung Diplomatischen Schutzes, wird eine Methodik für die Behandlung von Phänomenen wie Treaty Shopping oder Nationality Planning entwickelt. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Analyse und kritische Auseinandersetzung mit den Entscheidungen in Investor-Staat-Schiedsverfahren zu dieser Thematik.
Band 9
Dominik Kneer, "Investitionsschutz und Menschenrechte" Bd. 9, 2013, 352 Seiten
Investitionsschutz vs. Menschenrechte? - Aufbauend auf einer Analyse dieses Spannungsverhältnisses entwickelt die Arbeit konkrete Ansätze zur Harmonisierung dieser beiden Rechtsgebiete. Dabei wird untersucht, wie sich menschenrechtliche Standards sowohl verstärkend als auch abschwächend auf die Investitionssicherung auswirken können. So wird etwa der gewohnheitsrechtliche Investorenschutz gestärkt, wenn auch gegenüber dem Investor als zwingend anerkannte Menschenrechte einzuhalten sind. Ferner kann sich ein Investor vor internationalen Menschenrechtsgerichten wie dem EGMR auf sein Eigentum als Menschenrecht berufen. Hingegen muss der Schutz des Investors dort abgeschwächt werden, wo er mit den Menschenrechten Dritter kollidiert. Hier entwickelt die Arbeit sowohl auf Auslegung als auch auf Vertragsgestaltung gestützte Ansätze, um das Spannungsverhältnis zwischen Investitions- und Menschenrechtsschutz aufzulösen.
Band 10
Aikaterini Titi, "The Right to Regulate in International Investment Law" Bd. 10, 2014, 376 Seiten
Seit der Entstehung des Systems des internationalen Investitionsschutzrechts dienen Investitionsschutzabkommen der Förderung und dem Schutz von Auslandsinvestitionen. In diesen völkerrechtlichen Verträgen haben Staaten ihre politischen Handlungsspielräume begrenzt, um ausländische Investitionen anzulocken und eigene Investoren im Ausland zu schützen. Unlängst noch ein Randthema, ist das staatliche Recht der Regulierung weltweit immer mehr in den Fokus von Verhandlungen über neue Investitionsschutzabkommen gelangt. Staaten wie auch internationale Organisationen - inklusive der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten - untersuchen verstärkt Wege, wie sie Regulierungsmöglichkeiten zur Verfolgung allgemeinpolitischer Ziele bewahren und gleichzeitig die Auslegungsmöglichkeiten von Schiedsgerichten lenken und limitieren können. Diese Arbeit diskutiert den Status Quo des Rechts der Regulierung als Bestandsaufnahme und Referenz für Verhandlungen neuer Investitionsschutzabkommen, um so zu einem besseren Verständnis des Konzepts und zur Akzeptanz des Investitionsschutzrechts beizutragen.
Band 11
Natalia Bitter, "Schutz deutscher Investitionen in Russland" Bd. 11, 2014, 294 Seiten
Sehr viele deutsche Unternehmer investieren in die russische Wirtschaft. Wie aber sind diese Kapitalanlagen rechtlich geschützt? Die Autorin untersucht den Rechtschutz deutscher Investitionen in der Russischen Föderation im Mehrebenensystem. Dabei werden unter anderem die Regelungen des autonomen Investitionsschutzrechts aufgefächert und insbesondere der Schutz des Privateigentums von Ausländern nach Maßgabe der Russischen Verfassung beleuchtet. Schwerpunktmäßig befasst sich die Arbeit mit dem Deutsch-Russischen Investitionsschutzabkommen aus dem Jahre 1989 und seiner Bedeutung für deutsche Investoren. Hier erfolgt eine Fokussierung auf das Gebot der gerechten und billigen Behandlung von Investitionen. Die Hauptproblematik bei der Auslegung dieser Vertragsklausel betrifft das Spannungsverhältnis zwischen den Interessen der Investoren einerseits und des Gaststaates andererseits, welches durch eine umfassende Interessenabwägung aufzulösen ist.
Band 12
Katrin Meschede, "Die Schutzwirkung von umbrella clauses für Investor-Staat-Verträge" Bd. 12, 2014, 184 Seiten
Eine umbrella clause findet sich in ca. der Hälfte aller bilateralen Investitionsschutzabkommen. Sie soll Investor-Staat-Verträge absichern, indem sie sie unter den "schützenden Schirm" des Abkommens zieht. In der Schiedsspruchpraxis herrscht jedoch wenig Einigkeit über die genaue Wirkung und Reichweite der Klausel: Einerseits legt der offene Wortlaut der umbrella clause eine weite Auslegung nahe, andererseits üben viele Schiedsgerichte angesichts der traditionellen Trennung von contract claims und treaty claimsZurückhaltung. Die Autorin untersucht umfassend die Schutzwirkung, dieumbrella clauses für Investor-Staat-Verträge ausüben können. Sie zeigt auf, dass eine weite Auslegung der Klauseln möglich ist, ohne dabei die dogmatische Unterscheidung zwischencontract claims und treaty claims aufzuheben.
Band 13
Michael Gindler, "Die local remedies rule im Investitionsschutzrecht" Bd. 13, 2014, 401 Seiten
Die Untersuchung geht der Frage nach, inwieweit die aus dem Recht des diplomatischen Schutzes stammende local remedies rule auch auf völkervertragliche Investitionsschiedsverfahren zwischen ausländische Investoren und Gaststaaten Anwendung findet. Eingegangen wird dabei auf die grundlegenden rechtsdogmatischen Unterschiede zwischen Investor-Staat-Schiedsverfahren und dem Institut des diplomatischen Schutzes. Darüber hinaus wird die Vertragspraxis ebenso beleuchtet wie die Kritik am bestehenden System der Investor-Staat-Schiedsverfahren, die sich vielfach mit der Forderung verbindet, Investoren sollten verpflichtet werden, vor Erhebung einer Schiedsklage die verfügbaren nationalen Rechtsbehelfe im Gaststaat auszuschöpfen. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten und ihre Auswirkungen werden rechtspolitisch diskutiert. Abschließend wird erörtert, ob die Nutzung nationaler Rechtsbehelfe eine Voraussetzung für die Verletzung eines völkervertraglichen Schutzstandards sein kann.
Band 14
Dominic Beckers-Schwarz, "Der Investitionsschutz durch die Inländer(gleich)behandlung des WTO-Rechts" Bd. 14, 2014, 409 Seiten
Wird ein Land WTO-Mitglied, steigt das Volumen an Auslandsinvestitionen substantiell. Die erste Hypothese dieser Arbeit analysiert demgemäß inwieweit das kohärente WTO-Recht Investitionen schon bei dessen "(direkter) Anwendung" zwischen Staaten schützt. Darüber hinaus wachsen das globale Handelsrecht und das Investitionsschutzrecht zunehmend zusammen. Die zweite Hypothese dieser Arbeit analysiert daher, inwieweit das WTO-Recht, wenn adäquat im IIA-Recht herangezogen, Investitionen im Wege "indirekter Berücksichtigung" bei der Auslegung von IIA-Recht schützt. So wird aufgezeigt, wie das multilateral einheitliche WTO-Recht zur Defragmentierung des IIA-Rechts aus 3000 Einzel-IIAs beitragen kann. Nach einer einführenden Begriffsbestimmung und einer kurzen Abgrenzung zu MFN wird die Analyse beispielhaft an den Merkmalen der Inländer(gleich)behandlungsnormen von GATT, GATS und TRIPS sowie zentraler bi- und trilateraler IIAs wie dem NAFTA durchgeführt.
Band 15
Thomas Ruthemeyer, "Der amicus curiae brief im Internationalen Investitionsrech" tBd. 15, 2014, 347 Seiten
Im Internationalen Investitionsrecht haben NGOs und sonstige nichtstaatliche Akteure den amicus curiae brief für sich entdeckt, um auf bestimmte Folgewirkungen eines Schiedsspruchs hinzuweisen. Auch die Europäische Kommission tritt in Investitionsverfahren verstärkt als amicus curiae in Erscheinung. Der lateinische Begriff amicus curiae bedeutet übersetzt "Freund des Gerichts". Es handelt sich um ein Rechtsinstitut, das dem angloamerikanischen Prozessrecht entstammt. Es erlaubt verfahrensfremden Dritten, sich mittels eines Schriftsatzes (engl.: "brief") in ein gerichtliches Verfahren einzuschalten und rechtlich Stellung zu nehmen. Das Buch geht auf die historische Entwicklung des amicus briefs ein und analysiert die Rechtsgrundlagen des amicus briefs im Investitionsrecht sowie seine Akzeptanz in der Schiedsgerichtspraxis. Es werden konkrete Vorschläge zur Optimierung der Rechtslage unterbreitet und Handlungsempfehlungen an die Akteure im internationalen Investitionsrecht ausgesprochen.
Band 16
Anna Lotte Böttcher, "Dekonstitutionalisierungstendenzen im internationalen Investitionsschutzrecht" Bd. 16, 2015, 269 Seiten
Das internationale Investitionsschutzregime steht in jüngster Zeit vermehrt im Fokus der öffentlichen Kritik. Dabei werden verschiedene Defizite des bestehenden Regimes diskutiert und unterschiedliche Konsequenzen gefordert. Zum Teil wird von einem backlash gegen das Investitionsschutzregime gesprochen, zum Teil von notwendigen Mankos, die es mit Blick auf die positiven Errungenschaften zu akzeptieren gilt. Kritik kam seit jeher aus Südamerika. Daher überraschte es nicht, dass es mit Bolivien, Ecuador und Venezuela drei Staaten dieses Kontinents waren, die die Kündigung des ICSID erklärten und in Form neuer Verfassungen strukturelle Veränderungen des Regimes anvisierten. Das Buch geht auf diese strukturellen Entwicklungen, ihre Ursachen und Konsequenzen ein. Es wird eine Einordnung der nationalen rechtlichen Prozesse in die aktuellen völkerrechtlichen Entwicklungen vorgenommen. Daneben werden konkrete Schwachstellen des Regimes identifiziert und mögliche Lösungswege aufgezeigt.