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Master of Laws (LL.M.) "Staats-, Luft- und Weltraumrecht"

 

 

als Spezialisierung im Master für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen

Allgemeines

Seit 2017 bietet die Universität zu Köln einen zweisemestrigen Masterstudiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen, u.a. mit dem Schwerpunkt „Staats-, Luft- und Weltraumrecht“ an. Ziel dieses internationalen postgraduierten Studiengangs ist es, die Studierenden, die bereits ein juristisches Studium im Ausland mit Erfolg abgeschlossen haben, mit dem deutschen Recht vertraut zu machen und ihnen eine Vertiefung in den Spezialbereichen des internationalen öffentlichen und privaten Rechts, des Europarechts sowie in dem Schwerpunkt Luft- und Weltraumrecht zu ermöglichen. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät verleiht nach bestandener Masterprüfung den Grad des "Master of Laws" (LL.M.). Das Studium kann sowohl im Winter- als auch im Sommersemester aufgenommen werden. 

An wen richtet sich das Programm?

An Juristinnen und Juristen, die einen Auslandshochschulabschluss haben und an einen weiterführenden Master in Staats-, Völker- und Europarecht mit Schwerpunkt Luft- und Weltraumrecht und auch an einer Promotion in dem Bereich interessiert sind. Deutschkenntnisse sind wünschenswert.

Studiengebühren

Für das LL.M. Programm fallen keine Studiengebühren an.

Es fällt ein Sozialbeitrag von derzeit etwa 280,00 € pro Semester an. Hierfür erhält jeder Studierende u. a. einen „Semester-Fahrausweis“ für den öffentlichen Nahverkehr (Bus, U-Bahn, Zug) in Nordrhein-Westfalen für das gesamte Semester (6 Monate). Nähere Informationen finden Sie hier.

Ablaufsübersicht

Innerhalb der zwei Semester des Masterstudiums sind insgesamt 60 ECTS-Credits zu erbringen:

  • 3 Credits im Pflichtmodul „Grundlagen des Rechts“;
  • 3 Credits im Pflichtmodul „Juristische Terminologie, Methode und Berufsbefähigung“;
  • 34 Credits in der Kompetenzeinheit „Luft- und Weltraumrecht“
  • 20 Credits in der Masterarbeit (maximal 60.000 Zeichen; Bearbeitungszeit: 4 Monate)

Studienfächer

Im Rahmen des Pflichtmoduls „Grundlagen des Rechts“ muss eine von folgenden Veranstaltungen absolviert werden (3 ECTS):

  • Allgemeine Staatslehre (3 ECTS)
  • Deutsche Rechtsgeschichte (3 ECTS)
  • Methoden des Rechts (3 ECTS)
  • Rechtsphilosophie (3 ECTS)
  • Rechtsvergleichung (3 ECTS)
  • Römische Rechtsgeschichte (3 ECTS)
  • Verfassungsgeschichte (3 ECTS)

 

Im Rahmen des Pflichtmoduls „Juristische Terminologie, Methode und Berufsbefähigung muss eine von folgenden Veranstaltungen absolviert werden (3 ECTS):

  • Deutsch für Juristinnen und Juristen (als Vorsemesterkurs im September – Blockveranstaltung oder als Semesterkurs) (3 ECTS)
  • Grundlagen der BWL/VWL (3 ECTS)
  • Seminar „Legal Writing (3 ECTS)
  • Seminar „Präsentieren und Plädieren“ (3 ECTS)
  • Anwaltliche Rhetorik, Plädoyer und Verhandlungserfolg (3 ECTS)
  • Anwaltliches Projektmanagement (3 ECTS)
  • Interkulturelle Kompetenz Deutschland – USA – Asien (3 ECTS)
  • Schneller Lesen – mehr verstehen (3 ECTS)
  • Klares Deutsch für Juristen (3 ECTS)
  • Rhetorik für Juristen I – Präsentation mit Videofeedback (3 ECTS)
  • Workshop Anwalt im Unternehmen (3 ECTS)

 

Im Rahmen der Kompetenzeinheit Staats-, Luft- und Weltraumrecht sind zwei Module zu absolvieren:

  1. Modul „Staat und Verfassung“ (16 zu erbringende Credits):

  • Grundrechte (6 ECTS)
  • Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht (6 ECTS)
  • Staatsrecht III mit Europarecht und Bezügen zum Völkerrecht (6 ECTS)
  • Tutorium deutsche Rechtsterminologie und wissenschaftliches Arbeiten (2 ECTS)
  • Arbeitsgemeinschaft (Pflicht) (2 ECTS)

2. Modul „Luft- und Weltraumrecht“ (18 ECTS):

  • Grundkurs Luftrecht (3 ECTS)
  • Vertiefung Luftrecht (3 ECTS)
  • Weltraumrecht (3 ECTS)
  • Grundkurs internationales Privatrecht (3 ECTS)
  • Völkerrecht I (3 ECTS)
  • Völkerrecht II (3 ECTS)
  • Staatsrecht III mit Europarecht und Bezügen zum Völkerrecht (6 ECTS)
  • Europarecht II (3 ECTS)

Übersicht

Die Tabellen können durch anklicken vergrößert werden.